Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung der weiter gehenden Beschwerde abgeändert und um folgenden Satz ergänzt:
Die Ratenzahlungspflicht ist befristet bis zum 31.12.2017.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
I.
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