OLG Saarbrücken - Beschluss vom 13.12.2011
9 UF 69/11
Normen:
VersAusglG §;
Vorinstanzen:
AG Merzig, vom 15.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 2/10

Überprüfung der Teilungskosten durch das Gericht

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.12.2011 - Aktenzeichen 9 UF 69/11

DRsp Nr. 2012/5781

Überprüfung der Teilungskosten durch das Gericht

Das Familiengericht verletzt seine amtswegige Aufklärungspflicht, wenn es die in der Teilungsordnung ausgewiesenen Teilungskosten in Höhe des Maximalbetrages von 2.000 EUR auf 500 EUR gekürzt hat, ohne zuvor von dem Versorgungsträger eine detaillierte Berechnung und Wertermittlung der Teilungskosten eingefordert und damit dem Versorgungsträger die Möglichkeit gegeben zu haben, die Teilungskosten konkret darzulegen.

1. Auf die Beschwerde der VB Lebensversicherungs a.G. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Merzig vom 15. April 2011 - 20 F 2/10 VA - in Ziffer 4. des Beschlusstenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der VB Lebensversicherungs a.G., Versicherungs-Nr., zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 4.609,54 EUR nach Maßgabe der Teilungsanordnung in der Fassung vom 1. September 2009, bezogen auf den 31. Juli 2007, übertragen.