BayObLG - Beschluß vom 29.11.2000
1Z BR 125/00
Normen:
BGB § 2229 Abs. 4, § 2247 ;
Fundstellen:
ZEV 2001, 399
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 15397/99
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 65 VI 3009/97

Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

BayObLG, Beschluß vom 29.11.2000 - Aktenzeichen 1Z BR 125/00

DRsp Nr. 2001/505

Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

»Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers in einem Fall, in dem der Zeitpunkt der Testamentserrichtung von der Zeitangabe im Testament abweicht.«

Normenkette:

BGB § 2229 Abs. 4, § 2247 ;

Gründe

I.

Die im Alter von 73 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Die Beteiligten zu 3 bis 12 sind Verwandte mütterlicherseits; die Beteiligte zu 3 kommt als gesetzliche Erbin zu 1/100 in Frage. Der Beteiligte zu 1 ist ein Nachbar, der sich um die schwer zuckerkranke Erblasserin in den letzten Jahren gekümmert hatte.

Die Erblasserin hat ein auf den 1.9.1995 datiertes handschriftliches Testament hinterlassen, in dem sie den Beteiligten zu 1 zum Alleinerben eingesetzt hat. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus Bankguthaben und Wertpapieren; der Reinnachlaßwert beträgt DM 343866,--.