Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten, Kindergeld für ihre Tochter für das Kalenderjahr 2006 festzusetzen.
Die Tochter begann am 1. Oktober 2004 in einem evangelischen Krankenhaus mit einer dreijährigen Ausbildung zur Krankenschwester (Kindergeldakte - KG-Akte - Bl. 119, 126). Ihre Ausbildungsvergütung für das Jahr 2006 belief sich nach der Lohnsteuerbescheinigung auf 11.129,58 Euro. Davon einbehalten wurden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung in Höhe von 2.387,28 Euro.
Die Beklagte lehnte durch Bescheid vom 24. Juli 2006 die Festsetzung von Kindergeld für das Jahr 2006 mit der Begründung ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes voraussichtlich höher seien als der Grenzbetrag von 7.680 Euro (KG-Akte Bl. 140).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|