OLG Köln - Beschluss vom 20.12.2019
10 UF 212/19
Normen:
BGB § 1628;
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 15.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 231 F 208/19

Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Reise eines Elternteils mit den Kindern nach Afrika in eine Region, für die wegen Entführungsgefahr eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht

OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2019 - Aktenzeichen 10 UF 212/19

DRsp Nr. 2020/12939

Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis für eine Reise eines Elternteils mit den Kindern nach Afrika in eine Region, für die wegen Entführungsgefahr eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht

Eine Auslandsreise entspricht auch bei Kindern, von denen der mitreisende Elternteil aus diesem Land stammt (hier: Nigeria), nicht dem Kindeswohl, wenn die geplante Route (100 km Landweg in unmittelbarer Nähe von Enugu) konkreten Empfehlungen des Auswärtigen Amtes (welche für Landfahrten durch diese Region wegen Entführungsgefahr eine Reisewarnung ausspricht) widerspricht.

Tenor

Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 15.11.2019 - 231 F 208/19 - abgeändert:

Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung der Alleinentscheidungs- befugnis bezüglich der Reise mit den im Rubrum genannten Kindern nach A/Nigeria im Zeitraum 23.12.2019 bis 4.1.2020 wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kindesmutter und der Kindesvater je 1/2; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1628;

Gründe

I.