1. Auf die Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 24.5.2011 (
2. Dem Antragsteller wird das alleinige Sorgerecht für das Kind Simon Jean-Paul B., geboren am ...2007, übertragen.
3. Es wird angeordnet, dass das Kind Simon Jean-Paul B. bis 31.8.2012 in der Familie der Pflegeeltern Colette P. und Manfred M.-P. verbleibt.
Im Übrigen wird der Antrag der Pflegeeltern auf Erlass einer Verbleibensanordnung zurückgewiesen.
4. Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Umgangsrecht mit dem Kind Simon Jean-Paul wie folgt auszuüben:
a) ab 24.3.2012 jeden Samstag von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr und jeden Sonntag von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
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