Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter
OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 1 UF 195/00
DRsp Nr. 2005/14288
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter
Bestehen nicht zu überwindende Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern von zwei neun- bzw. elfjährigen Kindern, so ist im Rahmen eines Abänderungsverfahrens die alleinige elterliche Sorge der Mutter zu übertragen. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder zwar ausdrücklich den Wunsch geäußert haben, beim Vater bleiben zu wollen, dies jedoch erkennbar auf der Einflussnahme seitens des Vaters beruht und gegen seine Eignung zur Erziehung der Kinder die fehlende Bindungstoleranz spricht.