Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 16.05.2017 (
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Kindeseltern sind die getrennt lebenden Eltern der Kinder T I, geb. am XX.XX.200X, und L M I, geb. am XX.XX.200X, die bei der zunächst alleine sorgeberechtigten Kindesmutter leben. Die Trennung der Kindeseltern erfolgte spätestens im November 20XX.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|