OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.11.2012
9 UF 123/11
Normen:
BGB § 1671 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 12.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 426/10

Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater allein

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.11.2012 - Aktenzeichen 9 UF 123/11

DRsp Nr. 2015/4926

Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater allein

Weist die Kindesmutter deutliche Anzeigen einer schizo-affektiven Störung auf, die sich hinsichtlich der gemeinsamen Kinder in wiederholten irrationalen Entscheidungen ihrerseits äußern, wie etwa dem völligen Verzicht auf den Umgang mit den Kindern anstelle eines begleiteten Umgangs, und ist der Vater bereit, elterliche Verantwortung zu übernehmen und sich um die Belange der Kinder zu kümmern, so entspricht es im Sinne von § 1671 Abs. 2 BGB dem Kindeswohl, die elterliche Sorge auf den Kindesvater allein zu übertragen.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarbrücken vom 12. Juli 2011 - 2 F 426/10 SO - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 2;

Gründe:

I.