I. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde des Kindesvaters vom 27. August 2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 13. August 2024 zurückzuweisen.
II. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen.
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