Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten der Eltern
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.06.2002 - Aktenzeichen 2 UF 67/02
DRsp Nr. 2004/8796
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Die Personensorge kann einem Elternteil allein übertragen werden, wenn auch nach fünf Jahren noch unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über die schulische Entwicklung des Kindes und die medizinische Behandlung bestehen und die Eltern nicht in der Lage sind, einvernehmlich zu handeln.