OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 17.06.2002
2 UF 67/02
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1727

Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten der Eltern

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.06.2002 - Aktenzeichen 2 UF 67/02

DRsp Nr. 2004/8796

Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil wegen anhaltender Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Die Personensorge kann einem Elternteil allein übertragen werden, wenn auch nach fünf Jahren noch unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über die schulische Entwicklung des Kindes und die medizinische Behandlung bestehen und die Eltern nicht in der Lage sind, einvernehmlich zu handeln.

Normenkette:

BGB § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1727