Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 8.9.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M. N. wird auf den Antragsteller übertragen.
Die weitergehende Anschlussbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens bleiben gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin und der Antragsteller sind miteinander verheiratet und leben seit dem Jahreswechsel 2008/2009 voneinander getrennt. Aus der Ehe ist das beteiligte Kind hervorgegangen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|