Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Greifswald - Familiengericht - vom 30.08.2013, Az.:
Der Antrag der Kindesmutter, ihr die elterliche Sorge für das Kind ..., geb. am 11.09.2010, allein zu übertragen, wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Kindeseltern je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten streiten vorliegend um das alleinige Sorgerecht für ihr Kind ..., geb. am 11.09.2010.
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