Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Ablehnung der Übertragung des Sorgerechts für seine Tochter auf den Vater nach dem Tod der Mutter.
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