OLG Celle - Beschluss vom 14.07.2021
10 UF 245/20
Normen:
FamFG § 84;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 611
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 16.12.2020

Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen AusübungStark eingeschränkte Erziehungseignung eines Elternteils

OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2021 - Aktenzeichen 10 UF 245/20

DRsp Nr. 2022/961

Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung Stark eingeschränkte Erziehungseignung eines Elternteils

Es ist von einer bestenfalls stark eingeschränkten Erziehungseignung eines Elternteil auszugehen, wenn dieser entgegen der wirksamen Beschlusslage, trotz anwaltlicher Beratung und in Ansehung einer als besonders belastend für die Kinder wahrgenommenen und im Rahmen der Anhörung umfangreich so geschilderten vorhergehenden Herausnahme der Kinder aus dem eigenen Haushalt eine erneute Herausgabesituation zulässt, die kindeswohlschädigend noch massiv dadurch verstärkt wird, dass der Elternteil um diese Herausgabesituation ein Szenario aufbaut, in dem die Kinder der "Teilnahme" dritter -körperlich anwesender bzw. fernmündlich hinzugezogener- Personen ausgesetzt sind, dabei erleben müssen, dass sich die Presse nach dem Stand der Angelegenheit erkundigt und ihr "Schicksal" durch von der Kindesmutter installierte Überwachungskameras auch noch aufgezeichnet werden soll.

Auf die Beschwerde des Kindesvaters und unter Zurückweisung der Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 16. Dezember 2020 im Beschlußtenor hinsichtlich der Ziffern 1. bis 4. teilweise geändert und insoweit insgesamt wie folgt neu gefaßt: