I.
Das Vormundschaftsgericht bestellte nach Einholung eines Gutachtens der Ärztin Fnn und persönlicher Anhörung der Betroffenen für diese mit Beschluss vom 19. April 2005 eine Berufsbetreuerin mit den Aufgabenkreisen "Aufenthaltsbestimmung", "Gesundheitssorge", "Vermögenssorge" und "Wohnungsangelegenheiten".
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