OLG Koblenz - Beschluss vom 05.08.2021
7 UF 407/21
Normen:
FamFG §§ 58 ff.;
Vorinstanzen:
AG Idar-Oberstein, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 803 F 441/21

Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme eines Jugendlichen an einer UrlaubsreiseBeurteilung eines konkreten InfektionsrisikosRisiko einer Hochstufung der Türkei zum Hochrisikogebiet

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2021 - Aktenzeichen 7 UF 407/21

DRsp Nr. 2022/7334

Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme eines Jugendlichen an einer Urlaubsreise Beurteilung eines konkreten Infektionsrisikos Risiko einer Hochstufung der Türkei zum Hochrisikogebiet

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Idar-Oberstein vom 04.08.2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Entscheidungsbefugnis über die Teilnahme der gemeinsamen Tochter der Beteiligten ...[A], geboren am ..., an einer Urlaubsreise im Zeitraum vom 07.08.2021 bis zum 25.08.2021 nach .../Türkei wird der Antragstellerin, der Kindesmutter, alleine übertragen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3.

Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

III.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.;

Gründe

I.