Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Antragsgegners auf Bestellung eines Ergänzungspflegers wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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