Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - wird auf die Beschwerde des Antragsgegners in Tenorziffern 1. und 2. aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Entscheidung über die Teilnahme des Kindes an schulischen Testverfahren zur Diagnose von COVID-19 wird auf die Antragstellerin allein übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. 4. 5.
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