OLG Bamberg - Beschluss vom 26.07.2021
7 UF 84/21
Normen:
FamFG § 49 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2021, 1537
FuR 2021, 664
Vorinstanzen:
AG Lichtenfels, vom 28.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 001 F 103/21

Übertragung der Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Teilnahme an schulischen CoronatestungenDringendes gegenwärtiges Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden

OLG Bamberg, Beschluss vom 26.07.2021 - Aktenzeichen 7 UF 84/21

DRsp Nr. 2021/13091

Übertragung der Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Teilnahme an schulischen Coronatestungen Dringendes gegenwärtiges Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden

1. Allein die Ablehnung der Zustimmung zur Teilnahme eines minderjährigen Kindes an einem schulisch veranlassten COVID-19-Schnelltest vermag ein dringendes Bedürfnis für die sofortige Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nicht zu begründen.2. Die Teilnahme eines minderjährigen Kindes an einem schulischen COVID-19-Schnelltest ist nicht durch die Alleinentscheidungsbefugnis des betreuenden Elternteils nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB gedeckt. Es handelt sich hierbei vielmehr aufgrund des möglichen Ausschlusses des Kindes vom Präsenzunterricht um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i. S. v. § 1628 Satz 1 BGB.

Tenor

1.

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - wird auf die Beschwerde des Antragsgegners in Tenorziffern 1. und 2. aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Entscheidung über die Teilnahme des Kindes an schulischen Testverfahren zur Diagnose von COVID-19 wird auf die Antragstellerin allein übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

2.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

3. 4. 5.