OLG Bamberg - Beschluss vom 18.10.2021
7 UF 185/21
Normen:
FamFG § 76; ZPO § 114 S. 1; BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Würzburg, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 657/21

Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen ElternteilEntbehrlichkeit einer Sorgerechtsübertragung bei Bevollmächtigung durch einen ElternteilUmfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der elterlichen Sorge für den betreuenden Elternteil

OLG Bamberg, Beschluss vom 18.10.2021 - Aktenzeichen 7 UF 185/21

DRsp Nr. 2022/1333

Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil Entbehrlichkeit einer Sorgerechtsübertragung bei Bevollmächtigung durch einen Elternteil Umfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der elterlichen Sorge für den betreuenden Elternteil

1 Eine Bevollmächtigung durch einen Elternteil macht die Übertragung des Sorgerechts entbehrlich, wenn und soweit eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrung der Kindesbelange vorhanden ist. 2 Durch umfassend erteilte Vollmachten für Teilbereiche der elterlichen Sorge ist der betreuende Elternteil in der Lage, die Entscheidungen für die Kinder in diesen Bereichen hinreichend zu treffen. Das gilt auch für den Fall, dass sich ein Elternteil dauernd im Ausland aufhält. 3 Durch moderne Kommunikationsmittel (Telefon, E-mail) und die Möglichkeit, auch Unterschriften elektronisch zu leisten, ist ausreichender Kontakt sichergestellt.

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 30.09.2021 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Würzburg vom 29.07.2021 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 76; ZPO § 114 S. 1; BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.