BVerfG - Beschluß vom 20.08.2003
1 BvR 1532/03
Normen:
GG Art. 6 Abs. 2 ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1731
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart, vom 08.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 UF 170/03

Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

BVerfG, Beschluß vom 20.08.2003 - Aktenzeichen 1 BvR 1532/03

DRsp Nr. 2003/12496

Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Oberlandesgericht in einem Streit zwischen Eltern über die Wahrnehmung des Aufenthaltsbestimmungsrechts dieses allein einem Elternteil überträgt und dabei davon ausgeht, dass ein Umzug nach Paris die Kinder nicht übermäßig belasten wird.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 2 ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe: