Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Anträge des Beteiligten zu 3. und der Beteiligten zu 4. auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beteiligte zu 3. und die Beteiligte zu 4. hälftig. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die erstinstanzliche Kostenentscheidung bleibt aufrechterhalten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 3. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsame 6-jährige Tochter auf die Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesmutter).
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