OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.08.2025
6 UF 155/25
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2025, 1812
NJW 2025, 3726

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.08.2025 - Aktenzeichen 6 UF 155/25

DRsp Nr. 2025/14475

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die Anträge des Beteiligten zu 3. und der Beteiligten zu 4. auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beteiligte zu 3. und die Beteiligte zu 4. hälftig. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die erstinstanzliche Kostenentscheidung bleibt aufrechterhalten.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Beteiligte zu 3. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsame 6-jährige Tochter auf die Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesmutter).