Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.5.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses eine aktuelle Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen einzureichen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1500 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin ist hinsichtlich der Anträge zu Ziffer 1. und 2. der Beschwerdeschrift vom 17.6.2011 zulässig, aber unbegründet.
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