OLG Naumburg - Beschluss vom 04.08.2008
3 UF 84/08
Normen:
ZPO § 621e ; BGB § 1696 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 433
OLGReport-Naumburg 2009, 209
Vorinstanzen:
AG Burg, vom 22.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 3/08

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater wegen teilweiser unkontrollierter Alkoholabhängigkeit der Mutter

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2008 - Aktenzeichen 3 UF 84/08

DRsp Nr. 2008/21534

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater wegen teilweiser unkontrollierter Alkoholabhängigkeit der Mutter

»Bei teilweise unkontrollierter Alkoholabhängigkeit der Kindesmutter kann es geboten sein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf den Kindesvater zu übertragen.«

Normenkette:

ZPO § 621e ; BGB § 1696 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das Amtsgericht hat auf den Termin vom 08.04.2008 dem Begehren des Vaters auf Änderung der ursprünglich getroffenen Entscheidung des Amtsgerichts Magdeburg vom 30.08.2002 (Az.: 272 F 44/02) und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind L. N. , geb. am 25.04.1996, auf ihn mit dem angefochtenem Beschluss vom 22.04.2008 (Bl. 146 ff d.A.) stattgegeben.

Die Mutter beansprucht im Beschwerdeverfahren die Abänderung des angefochtenen Beschlusses dahin, dass der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen wird, also letztlich, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei ihr verbleibt.

II.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist gemäß § 621e ZPO zulässig aber unbegründet.