OLG Köln - Beschluss vom 14.11.2013
10 UF 143/13
Normen:
BGB § 1671;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 575
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 09.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 225 F 319/12

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil allein

OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 10 UF 143/13

DRsp Nr. 2014/6600

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil allein

1. Es entspricht dem Kindeswohl, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht verheirateter Eltern aufzuheben, wenn diese sich grundlegend uneins darüber sind, bei wem das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll und eine Einigung darüber nicht möglich ist. 2. Bei der allein am Kindeswohl zu orientierenden Entscheidung, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugewiesen wird, ist auch die größere Möglichkeit der persönlichen Betreuung (hier: durch die Kindesmutter) von Bedeutung.

Tenor

1.

Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

2.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 9. Juli 2013 (225 F 319/12 AG Aachen) wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Normenkette:

BGB § 1671;

Gründe

I.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die nicht miteinander verheirateten Eltern der am 00.00.2010 geborenen D, für die sie aufgrund einer Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht haben.