Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl vom 09.12.2010 - 33 F 188/10 – abgeändert.
Unter Zurückweisung des Gegenantrags des Antragsgegners wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das minderjährige Kind C. I. L., geboren am 08.08.2006, auf die Antragstellerin (Kindesmutter) übertragen.
Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
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