Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts
- Familiengericht – Ibbenbüren vom 08.09.2008 wird zurückgewiesen.
In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht –
Ibbenbüren vom 08.09.2008 wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht und
das Recht, Anträge auf Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu
stellen, im Hinblick auf die Kinder
X1 X, geboren am 16.08.1998 und
X2 X, geboren am 18.05.1996
dem Jugendamt der Stadt Ibbenbüren entzogen und Frau T,
T-Str. b, #### M als Ergänzungspflegerin, die ihr Amt
berufsmäßig ausübt, übertragen.
Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
Die Parteien sind die leiblichen Eltern der am 28.05.1996 geborenen X2 und des am 16.08.1998 geborenen X1 X.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|