OLG Hamm - Beschluss vom 14.06.2009
11 UF 220/08
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Ibbenbüren, vom 08.09.2008

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind auf das Jugendamt

OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2009 - Aktenzeichen 11 UF 220/08

DRsp Nr. 2010/2805

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind auf das Jugendamt

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt ist aufzuheben und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger zu übertragen, wenn das Jugendamt keinerlei ernsthafte Bemühungen angestellt hat, Empfehlungen des gerichtlichen Sachverständigen umzusetzen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts

- Familiengericht – Ibbenbüren vom 08.09.2008 wird zurückgewiesen.

In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht –

Ibbenbüren vom 08.09.2008 wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht und

das Recht, Anträge auf Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu

stellen, im Hinblick auf die Kinder

X1 X, geboren am 16.08.1998 und

X2 X, geboren am 18.05.1996

dem Jugendamt der Stadt Ibbenbüren entzogen und Frau T,

T-Str. b, #### M als Ergänzungspflegerin, die ihr Amt

berufsmäßig ausübt, übertragen.

Von der Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe

I.

Die Parteien sind die leiblichen Eltern der am 28.05.1996 geborenen X2 und des am 16.08.1998 geborenen X1 X.