Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine im Haushalt der Mutter lebende elfjährige Tochter X.
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