OLG Köln - Beschluss vom 15.11.2016
10 UF 130/16
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Eschweiler, vom 15.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 24/16

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen Kindes auf den Kindesvater allein, da dies angesichts tiefgreifender Zerstrittenheit der Kindeseltern dem Wohl des Kindes am besten entspricht

OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2016 - Aktenzeichen 10 UF 130/16

DRsp Nr. 2022/8445

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts hinsichtlich eines minderjährigen Kindes auf den Kindesvater allein, da dies angesichts tiefgreifender Zerstrittenheit der Kindeseltern dem Wohl des Kindes am besten entspricht

Tenor

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 15.08.2016 - 12 F 24/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1;

Gründe

I.

Die zulässige Beschwerde bleibt im Ergebnis ohne Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Entscheidung über schulische Angelegenheiten auf den Kindsvater übertragen, da dies nach § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB dem Wohl des Kindes am besten entspricht.