OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.10.2009
10 UF 93/09
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2;

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein Kind auf ein Elternteil allein

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 10 UF 93/09

DRsp Nr. 2009/25591

Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein Kind auf ein Elternteil allein

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist schon deshalb einem Elternteil allein zu übertragen, weil die Eltern darüber keine Einigkeit erzielen können. Dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht jeweils für sich beanspruchen, deutet auf fehlende Kooperationsbereitschaft hin.

Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 4.500 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe:

I.

Die am ....1.1978 in T... geborene Antragsgegnerin und der am ....1.1968 in H... geborene Antragsteller haben im Mai 2003 geheiratet. Die Scheidung der Ehe durch Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 19.12.2007 ist seit dem 5.2.2008 rechtskräftig.

Am ....9.2001 wurde der gemeinsame Sohn T... geboren, am ....10.2003 der gemeinsame Sohn M.... Die Familie lebte in der Heimat des Vaters, in K... (Kreis S..., ...). Dort ist der Vater selbständig im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus tätig. Seine Eltern sind in den Betrieb eingebunden und wohnen 4 km von der früheren Ehewohnung entfernt.