Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 2. März 2009 sowie ihr Antrag, ihr für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen, werden zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Mutter hat dem Vater die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Die nicht miteinander verheirateten Eltern üben die elterliche Sorge für ihre beiden Töchter - die inzwischen 3-jährige K#### und die fast 2-jährige H### - gemeinsam aus. Die Kinder sind nach der Mitte Mai 2008 erfolgten Trennung der Eltern im Haushalt des Vaters verblieben. Aufgrund einer vorläufigen Einigung vom 17.06.2008 (Bl. I 146 d.A.) leben die Kinder seither 4 Wochentage beim Vater und 3 Wochentage bei der Mutter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|