1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 03.12.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erfurt vom 28.10.2015 zu Ziff. 1 abgeändert:
Dem Antragsteller wird das Entscheidungsrecht über die Durchführung von Schutzimpfungen des minderjährigen Kindes M. S., geboren am 21.06.2012, hinsichtlich folgender Krankheiten übertragen:
- Tetanus,
- Diphterie,
- Pertussis,
- Pneumokokken,
- Rotaviren,
- Meningokokken C,
- Masern,
- Mumps und
- Röteln.
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