1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 26.08.2021 -
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Familiengericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl.
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