OLG Köln - Beschluss vom 15.06.2005
27 UF 272/04
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2005, 535
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 26.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen F 191/04

Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

OLG Köln, Beschluss vom 15.06.2005 - Aktenzeichen 27 UF 272/04

DRsp Nr. 2006/7564

Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt

Die Übertragung der Alleinsorge auf das Jugendamt gem. § 1671 Abs. 1 BGB ist auch bei einem außergewöhnlichen Streit zwischen den Eltern und einem Bedürfnis für eine Dauerschiedsstelle zur Regelung eines fortwährenden Familienkonfliktes unzulässig.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 ;

Gründe: