Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 04.04.2025 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 4.000,00 festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin (im folgenden Kindesmutter) und der Antragsgegner (im folgenden Kindesvater) sind die Eltern der drei betroffenen, derzeit zwölf, neun und sechs Jahre alten Kinder A, B und C. Die Kindeseltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus, weil die Kinder aus ihrer Ehe hervorgegangen sind.
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