Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Kleve vom 02.11.2020 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.
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