OLG Brandenburg - Beschluss vom 27.03.2023
9 UF 95/22
Normen:
FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 63 Abs. 1; FamFG § 64 Abs. 1; FamFG § 65 Abs. 1; FamFG § 228; VersAusglG a.F. § 3 Abs. 1; VersAusglG § 18 Abs. 2; VersAusglG § 18 Abs. 3; VersAusglG § 10 Abs. 1; SGB VI § 120f Abs. 2 Nr. 3; VersAusglG § 19 Abs. 2 Nr. 3; SGB VI § 97a Abs. 1; SGB VI § 97a Abs. 4 S. 2-3;
Vorinstanzen:
AG Eberswalde, vom 24.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 83/21

Übertragung von Entgeltpunkten im Rahmen des VersorgungsausgleichsÜbertragung eines Zuschlags an Entgeltpunkten (Ost)Versorgungsausgleich bezüglich eines Zuschlags an Entgeltpunkten (Ost) für langjährige Versicherung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2023 - Aktenzeichen 9 UF 95/22

DRsp Nr. 2023/5450

Übertragung von Entgeltpunkten im Rahmen des Versorgungsausgleichs Übertragung eines Zuschlags an Entgeltpunkten (Ost) Versorgungsausgleich bezüglich eines Zuschlags an Entgeltpunkten (Ost) für langjährige Versicherung

Bei der Berechnung der zu übertragenden Rentenpunkte sind grundsätzlich auch Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung zu berücksichtigen. Diese sind gesondert nach der Scheidung auszugleichen.

Auf die Beschwerde der (weiteren) Beteiligten zu 3. vom 29.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 24.05.2022 (Az. 3 F 83/21) zu Ziffer 5. des Tenors unter Beibehaltung der übrigen Regelungen der angefochtenen Entscheidung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

...

5.

Zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Versicherungsnummer ...) wird im Wege der internen Teilung zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 8,5300 Entgeltpunkten (Ost) auf dessen Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Versicherungsnummer ...), bezogen auf den 30.09.2007 übertragen.

...

7.