Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 09.07.2020, Az.
Der Antragstellerin werden in Abänderung des Urteils des Gerichts Hilwan, Familiengericht Maadi vom 29.01.2020, Az. 1207/2019, das Recht zur Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsfürsorge, schulische Angelegenheiten und die Beantragung von Sozialleistungen für die Kinder ..., geb. 25.01.2011, ..., geb. 20.12.2012, und ..., 03.03.2014 allein übertragen.
Im Übrigen werden die Personensorge und die Vermögenssorge für die Kinder durch die Antragstellerin und den Antragsgegner zu 1. gemeinsam ausgeübt.
2.Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3.Der Antragstellerin wird untersagt, die Kinder ohne Zustimmung des Antragsgegners zu 1. außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen.
4.Die Anträge der Antragsgegner werden zurückgewiesen.
5.Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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