Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. März 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Der Beteiligte zu 2. ist das einzige Kind der Betroffenen. Er wendet sich gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers für seine Mutter.
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