Auf die Beschwerde der Antragsteller und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 06.07.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller zu 1 beginnend ab März 2017 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus zum jeweiligen Monatsersten fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 430,35 € zu zahlen.
2.Der Antragsgegner wird ferner verpflichtet, an den Antragsteller zu 1 für den Zeitraum September 2016 bis einschließlich Februar 2017 noch einen rückständigen Kindesunterhalt in Höhe von 135,61 € zu zahlen.
3. 4. 5. II. III. IV. V.
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