OLG Köln - Urteil vom 13.08.2015
8 U 67/14
Normen:
§ 832; § 1631 Abs. 1; § 1664 Abs. 1 BGB;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 07.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 74/14

Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

OLG Köln, Urteil vom 13.08.2015 - Aktenzeichen 8 U 67/14

DRsp Nr. 2015/15211

Umfang der Aufsichtspflicht der Pflegeeltern

1. Bei Übernahme der Betreuung und Aufsicht eines minderjährigen Kindes durch einen Dritten entspricht die Aufsichtspflicht in ihrem Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Die zur Haftung des Aufsichtspflichtigen entwickelten Kriterien können herangezogen werden.2. Eine Pflegemutter kann für sich nicht den Sorgfaltsmaßstab für eigene Angelegenheiten in Anspruch nehmen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 74/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 832; § 1631 Abs. 1; § 1664 Abs. 1 BGB;

Gründe

I.