OLG Bamberg - Beschluß vom 07.09.1988
2 WF 188/88
Normen:
BGB § 1605 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAVorm 1989, 533
FamRZ 1989, 423

Umfang der Auskunft eines selbständigen Unterhaltsverpflichteten

OLG Bamberg, Beschluß vom 07.09.1988 - Aktenzeichen 2 WF 188/88

DRsp Nr. 1995/7544

Umfang der Auskunft eines selbständigen Unterhaltsverpflichteten

Muß ein unterhaltsverpflichteter Selbständiger Auskunft über sein Erwerbseinkommen erteilen, so ist es auf jeden Fall ausreichend, wenn der Jahresabschluß innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres vorgelegt wird. Insofern unterliegt der Verpflichtete unterhaltsrechtlich keinen strengeren Anforderungen als nach den handelsrechtlichen Vorschriften und Gebräuchen.

Normenkette:

BGB § 1605 Abs. 1 ;

Gründe:

1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft und zulässig (§§ 91 a Abs. 2, 567 Abs. 1 und 2, 569, 577 und 2Abs. 1 ; in der Sache bleibt sie jedoch ohne Erfolg.

2. Das Amtsgericht ist mit zutreffender Begründung, der sich der Senat in vollem Umfang anschließt, davon ausgegangen, dass der Beklagte die geforderte Auskunft rechtzeitig erteilt hat und dass deshalb nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung der Parteien im Termin vom 18.7.1988 die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO insgesamt der Klägerin aufzuerlegen seien. Lediglich ergänzend weist der Senat auf Folgendes hin: