Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 18.02.2015 (
Die Kindesmutter hat das Recht, mit den gemeinsamen Kindern X, geboren ##.##.2004, und Y, geboren ##.##.2007, wie folgt zusammen zu sein:
-im Jahr 2015:
vom 05.10.2015, 11:00 Uhr, bis Freitag, 16.10.2015, 15:00 Uhr
-ab dem Jahr 2016:
11.a) jährlich vom ersten Montag in den nordrheinwestfälischen Sommerferien (das heißt für das Jahr 2016: vom 11.07.2016), 17.00 Uhr, bis zum Freitag der dritten Woche der nordrheinwestfälischen Sommerferien (das heiß für das Jahr 2016: bis zum 29.07.2016), 15.00 Uhr,
12.b) jährlich vom 23.12. eines jeden Jahres, 17:00 Uhr, bis zum 05.01. des Folgejahres, 15:00 Uhr
5. 6. 7.
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