Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 31.08.2016 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren und in Abänderung der Wertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 31.08.2016 auch für das Verfahren erster Instanz auf 1.000 festgesetzt.
I.
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