OLG Oldenburg, Beschluß vom 28.07.1993 - Aktenzeichen 3 WF 62/93
DRsp Nr. 1996/23171
Umfang der Beiordnung im Rahmen der PKH
»Die Beiordnung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes im Rahmen von Prozeßkostenhilfe umfaßt auch die Mitwirkung beim Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs.«