Die Beklagte ist eine börsennotierte Großbank. In ihren Hauptversammlungen vom 30.05.1997 und 21.05.1999 wurde durch satzungsändernde Beschlüsse genehmigtes Kapital geschaffen (§§
Zum einen handelte es sich um eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wobei zur Zeichnung der neuen Aktien allein die V. Deutsche LV AG zugelassen wurde.
Der Ausgabepreis betrug 36,82 Euro pro Aktie. Er wurde aus dem Durchschnittskurs der fünf vorangegangenen Börsentage ermittelt und lag über dem Börsenkurs vom 01.09.2000, der sich auf 35,05 Euro belief.
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