Auf die Beschwerden der A... und der B... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 22.08.2019 in den Absätzen 1, 2, 3, 5 und 6 der Beschlussformel abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Absatz 1
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der A... (Versicherungsnummer 53...) ein Anrecht in Höhe von 14,0397 Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto des Antragsgegners bei der C... (Versicherungsnummer 13...), bezogen auf den 28.02.2017, übertragen.
Absatz 2:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin aus der Pflichtversicherung bei der B... (Versicherungsnummer Z-L ...) findet nicht statt.
Absatz 3:
Ein Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin aus der freiwilligen Versicherung bei der B.. (Versicherungsnummer Z-L...) findet nicht statt.
Absatz 5:
II.
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