OLG Bamberg - Urteil vom 10.10.1996
2 UF 46/96
Normen:
BGB § 1581 § 1603 Abs. 1 ; BBesG § 7 § 52 § 54 § 55 § 57 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1339
NJWE-FER 1997, 242

Umfang der eheprägenden Einkünfte - Auswärtiger Dienst

OLG Bamberg, Urteil vom 10.10.1996 - Aktenzeichen 2 UF 46/96

DRsp Nr. 1998/3002

Umfang der eheprägenden Einkünfte - Auswärtiger Dienst

»1. Zur Frage der eheprägenden Einkünfte eines Diplomaten und seiner Ehefrau, der erst nach einer Beschäftigung bei den Vereinten Nationen in den Dienst des Auswärtigen Amtes gewechselt ist.«2. Die Auslandsdienstzuschläge von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes sind den allgemeinen Bezügen (Grundgehalt, Ortszuschlag, allgemeine Stellenzulage) hinzuzurechnen, soweit ihnen nicht tatsächliche Mehraufwendungen gegenüberstehen (hier: Hinzurechnung des Auslandszuschlags; Nichtberücksichtigung des Kaufkraftausgleichs und des Mietzuschusses bei Einsatz in der Schweiz).

Normenkette:

BGB § 1581 § 1603 Abs. 1 ; BBesG § 7 § 52 § 54 § 55 § 57 ;

Gründe (Auszug):