OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.10.2008
2 UF 13/08
Normen:
BGB § 1614; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675; ZPO § 80;
Vorinstanzen:
AG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 520 F 2194/07

Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht; Wirksamkeit der Erklärung eines Verzichts auf die Rechte aus einem Unterhaltstitel

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.10.2008 - Aktenzeichen 2 UF 13/08

DRsp Nr. 2009/5294

Umfang der einem Rechtsanwalt erteilten Vollmacht; Wirksamkeit der Erklärung eines Verzichts auf die Rechte aus einem Unterhaltstitel

1. Zur Frage der Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts durch den Anwalt.

2. Die einem Rechtsanwalt formularmäßig erteilte Prozessvollmacht erfasst in der Regel auch den Verzicht auf die Rechte aus einem Unterhaltstitel, ohne dass es dazu einer gesonderten Ermächtigung durch den Mandanten bedarf. Ein solcher Verzicht kann auch sachdienlich sein, da er Kostenrisiken vermeiden helfen kann und keinen endgültigen Verzicht auf Unterhaltsansprüche beinhaltet.

Normenkette:

BGB § 1614; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675; ZPO § 80;

Gründe:

I.